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Bericht aus dem Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr: Anpassung der Gebührensatzung der Abfallentsorgung

von Frank Weimbs

In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 22. November 2017 wurde auch der Erlass der Achten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005 beraten.

Die Gründe für eine Anpassung der Gebührensatzung haben sich durch die Ergebnisse der aktuellen Gebührenbedarfsberechnung ergeben.

Wesentliche Eckpunkte der neuen Gebührentarife sind:

  • Die in 2015 und 2016 durchgeführte Reduzierung der Gebühr für Rest-, Sperr- und Bioabfall wird beibehalten.
  • Die Entsorgungskosten für Sonderabfälle erhöhen sich in verständlichem Umfang.
  • Die Gebühren für Baustoffe der verschiedenen Arten sind größtenteils gestiegen, bewegen sich aber bedarfsorientiert.
  • Auf Grund der über die Planung hinausgehenden Anfuhr von Bodenaushub musste speziell für die Anfuhr von Bodenaushub aus geogenen Belastungen eine deutlich spürbare Erhöhung festgesetzt werden. Für private Bauherren von Ein- und Zweifamilienhäusern wurde einen Sonderregelung getroffen.

Genaue Informationen finden Sie im Internet unter:
Kreis Euskirchen Abfallarten und Gebühren