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Errichtung eines Atommüllendlagers in Belgien

In einer gemeinsamen Resolution sprechen sich die Fraktionen von CDU, SPD, FDP, UWV, B90/Die Grünen und Die Linken gegen die Errichtung eines Atommüllendlagers in der deutsch-luxemburgischen Grenzregion aus:

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

untenstehende Resolution bitten wir per Dringlichkeit zu beschließen:

Der Kreistag Euskirchen spricht sich in aller Entschiedenheit gegen die Einrichtung eines Atommüllendlagers in der deutsch-belgisch-luxemburgischen Grenzregion aus. Er  erklärt sich solidarisch mit den Kommunen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zahlreichen Kommunen Luxemburgs, die sich bereits gegen derartige Planungen positioniert haben.

Die Menschen in unserer Region leben bereits seit Jahren in der Angst vor Zwischenfälle in den Atomkraftwerken Doel und Tihange. Wohl kaum ein Thema hat die Menschen in der Grenzregion der Länder Belgien, Niederlande, Luxemburg und Deutschland so beschäftigt und besorgt wie die unklare Situation rund um den maroden Reaktor Tihange 2.

Dass man nunmehr über die Planungen für ein Atommüllendlager in Belgien in unmittelbarer Grenznähe zu Luxemburg und Deutschland aus der Presse erfahren musste, erscheint vielen Menschen als ‚Schlag ins Gesicht‘.

Zwei der möglichen Standorte liegen in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Grenzen unserer Region: das sogenannte 'Stavelot-Massiv' und das 'Synclinal de Neufchâteau-Eifel'.

Mit Verwunderung und Unverständnis hat der Kreistag wahrgenommen, dass die zuständige Fachbehörde NERAS (Nationale Einrichtung für radioaktive Abfälle und angereicherte Spaltmaterialien), die für die Entsorgung und Lagerung radioaktiver Abfälle verantwortlich ist, das 60-tägige öffentliche Beteiligungsverfahren bereits am 13.06.2020 enden lässt.

In Zeiten der Corona-Pandemie ein nicht nachvollziehbares Vorgehen, da eine ordnungsgemäße öffentliche Anhörung in einer Situation, in der strenge Regeln zur sozialen Distanz gelten und physische Zusammenkünfte kaum möglich sind, schwerlich in der gewohnten und dringend erforderlichen Form durchführbar ist.

Da beide oben genannten Standorte in unmittelbarer Nähe zum Deutsch-Belgischen Naturpark Hohes Venn-Eifel, in dem Naturschutz und der naturnahe Tourismus einen hohen Stellenwert haben, liegen, eignen sich diese nicht als Standorte für die Atommüllendlagerung.

 

Die Mitglieder des Kreistages Euskirchen stellen daher fest:

 

  • dass die Langzeitlagerung von hochradioaktivem Atommüll mit erheblichen Risiken für Mensch und Natur verbunden ist;

  • dass durch die besonderen geologischen Verhältnisse die Anlage eines Atommüllendlagers - sei es im 'Stavelot-Massiv' oder im 'Synclinal de Neufchâteau-Eifel' - auch unmittelbar konkrete Auswirkungen auf unseren Lebensraum hat;

  • dass die Eifel- und Ardennenlandschaft, die mit ihrer unberührten Natur und ihrer reichen Fauna und Flora ein wichtiges Naherholungsgebiet für jährlich zehntausende Touristen aus dem In- und Ausland ist, durch die Wahl einer der beiden potentiellen Standorte für die Anlage eines Atommüllendlagers erheblich an Attraktivität verlieren würde und daher mit bedeutenden negativen Folgen für den gesamten touristischen Sektor zu rechnen ist;

  • dass die potentiellen Atommüllstandorte in unmittelbarer Nachbarschaft zur europäisch einmaligen Hochmoorlandschaft des Hohen Venn liegen;

  • dass diese Standorte schon auf Grund ihrer geographischen Lage (Vulkanismus und Erdbeben) nicht geeignet sind;

Angesichts dieser Risiken halten wir ein öffentliches Beteiligungsverfahren, das der derzeitigen Situation Rechnung trägt und Einwände in angemessener Form ermöglicht, für unerlässlich und fordern NERAS auf, das Beteiligungsverfahren entsprechend zu verlängern sowie entsprechende Planungsunterlagen, insbesondere geologische Bodengutachten zur Verfügung zu stellen.

Die Föderalregierung Belgiens bitten wir, die Bedenken und Sorgen der Menschen in der Grenzregion ernst zu nehmen und auf das 'Stavelot-Massiv" und das 'Synclinal de Neufchâteau" als potentielle         Standorte für die geologische Endlagerung radioaktiver Abfälle zu verzichten.

Die Notwendigkeit für einen Dringlichkeitsbeschluss ergibt sich aus der Tatsache, dass die in der Sache zuständige belgische Fachbehörde beabsichtigt, das öffentliche Beteiligungsverfahren schon am 13.06.2020 enden lassen will. Da bis dahin weder Kreisausschuss noch Kreistag tagen, kann eine Willensbildung nur auf diesem Weg erfolgen.